Frage: Wie muss ich mit Mietzinssenkungsbegehren meiner Mieterschaft korrekt umgehen?

Wenn Sie von Ihrer Mieterschaft ein Mietzinssenkungsbegehren erhalten, haben Sie 30 Tage Zeit, dieses zu beantworten. Bei einem Senkungsanspruch ist dieser ab Eingang des Senkungsbegehrens unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf den nächsten Kündigungstermin zu gewähren. Berechnen Sie die Anpassungsmöglichkeit mit dem Mietzinsrechner auf unsere Website. Falls Sie eine pauschale Kostensteigerung geltend machen, beachten Sie das Merkblatt der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht des Kanton Luzern. Bei Fragen sind wir für Sie da. Zur Überprüfung einer Anpassung benötigen wir den Mietvertrag oder die letzte Mietzinserhöhung.

15.03.2025, Geschäftsführer HEV Luzern, Alex Widmer