Was tun, wenn ich beim Hausverkauf den Schuldbrief zum Grundstück nicht mehr finde?

Durch einen Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet, die durch ein Grundpfand gesichert ist (Art. 842 Abs. 1 ZGB). Das Pfandrecht am Grundstück kann nur geändert oder gelöscht werden, wenn der Schuldbrief dem Grundbuchamt eingereicht wird. Ging er verloren, muss er vom Gericht für kraftlos erklärt werden, sonst besteht das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Besitzer Forderungen gegen den neuen Eigentümer erhebt. Nach der erfolgreichen Prüfung dieser Voraussetzungen ruft das Gericht das vermisste Wertpapier öffentlich auf. Der Aufruf erfolgt im Handelsamtsblatt und im kantonalen Amtsblatt. Nach diesem Ausruf ist eine Frist von sechs Monaten abzuwarten. Unsere Empfehlung: Lassen Sie ihre Inhaberschuldbriefe in Registerschuldbrief umwandeln.

17.04.2025, Immobilienverkauf, Urs Bärtschi