Kann eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs missbräuchlich sein?
Ja. Eine Anfechtung einer Zahlungsverzugskündigung gemäss Art. 257d OR kann für den Mieter aufgrund von Art. 271 OR (Kündigungen gegen Treu und Glauben) erfolgreich sein, wenn die Kündigung wegen der besonderen Verhältnisse als rechtsmissbräuchlich erscheint. Zu denken ist etwa an den Fall eines ganz minimalen Zahlungsrückstandes oder wenn der vom Vermieter abgemahnte Betrag falsch ist. Mahnt der Vermieter einen zu hohen Betrag und ist der wirklich geschuldete Betrag trotzdem nicht unbedeutend, so riskiert hingegen der Mieter die Ausweisung.
08.07.2019, lic. jur. Stefan Baer




