Darf ich für die Gartenpflege das Nachbargrundstück betreten?
Ja. Damit die Pflege von Bäumen, Sträucher und Hecken an der Grenze vorgenommen werden kann, darf das Grundstück des Nachbars betreten werden. Der Zutritt ist dem Nachbar vorgängig anzuzeigen. Wir empfehlen den Nachbarn über den Umfang der Arbeiten zu informieren und dies mit ihm zu besprechen. Die Beanspruchung des Nachbarschaftlichen Grundstückes hat mit grösstmöglicher Sorgfalt zu erfolgen, Allfällige Schäden am Nachbargrundstück müssen ersetzt werden. Sofern es zu Streitigkeiten kommen sollte, entscheidet das Gericht.
28.08.2019, Alex Widmer




