Darf ich auf dem Gartensitzplatz meiner Wohnung ein Pool installieren?

Ja, da aber der Grund und Boden eines in Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks zwingend gemeinschaftlich ist, bedarf Ihr Vorhaben eines Beschlusses durch die Gemeinschaft mit qualifiziertem Mehr nach Köpfen und nach Wertquoten (sofern im Reglement nicht anders vorgeschrieben). Als Inhaber des Sondernutzungsrecht am Sitzplatz dürfen Sie diesen nach Ihren Vorstellungen möblieren oder darauf einen mobilen Grill aufstellen. Eine weitergehende Nutzung (bspw. auch das Pflanzen von Bäumen) sowie bauliche Veränderungen bedürfen aber immer der Zustimmung durch die Gemeinschaft.

19.08.2019, lic. jur. Stefan Baer